
Arbeitsverträge nach luxemburger Recht beinhalten einige grundlegende Unterschiede zum deutschen Recht. Die Teilnehmer sollen in ihrem Beruf Verträge vorbereiten oder zumindest für Zwecke der Lohnbuchhaltung verstehen können.
In dem Seminar wird ein Musterarbeitsvertrag besprochen und erläutert. Dabei wird ein Spaziergang durch das luxemburger Arbeitsrecht unternommen. Erwähnt werden auch die steuerlichen Aspekte bei grenzüberschreitender Tätigkeit sowie die Analogie im Sozialversicherungsrecht.
Welche Punkte sind für das Personalwesen wichtig? Den Seminarteilnehmern werden Formulierungsalternativen erläutert.

In Luxemburg hat die Formulierung von Kündigungsgründen eine besondere Bedeutung.
Werden sie nicht fristgemäß vorgebracht, muss der Arbeitgeber schon aus diesem Grunde Schadenersatz zahlen. Gründe können vor Gericht auch nicht mehr nachgetragen werden. Die schriftlichen Kündigungsgründe sind also abschließend. Darum sollte der Personalverantwortliche genau wissen, was zu tun ist.
Wir erläutern die gängige Rechtsprechung zu den verhaltensbedingten und betrieblichen Kündigungen.
In dem Seminar werden den Teilnehmern Formulierungsvorschläge anhand echter Praxisfälle genannt.
Das Seminar basiert auf der luxemburger Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

In Luxemburg herrschen Besonderheiten:
- Kündigungsschutz im Krankheitsfalle
- Fristen
- Ausgehsperre
- Kontrolle
- Lohnfortzahlung 77 Tage
- Eintritt der CNS
- Ladung durch Arbeitgeber zur medizinischen Kontrolle
- Ladung durch medizinischen Dienst
- Wie läuft das Reclassement?
- Urteile
- Musterschreiben
Personaler sollten die Verfahrensweisen kennen, um gute von schlechten Schäfchen zu unterscheiden.
Anhand vieler Beispiele aus der Rechtsprechung der luxember Rechtsprechung zum Arbeitsrecht erhalten die Teilnehmer einen Überblick und Eindruck von der gängigen Rechtspraxis.