









Alleinstehende ohne Kinder oder vertrauenswürdige Verwandte sollten für den Fall von schwerer Krankheit Vorkehrungen treffen. Oft liegt der Fall auch so, dass die Verwandten intellektuell nicht dazu in der Lage sind.
Vorsorgevollmachten werden seit Jahren erstellt. Erste Urteile zu mißlungenen Gestaltungen gibt es jetzt schon. Hieraus kann man lernen.
Eine Möglichkeit besteht darin, einen Rechtsanwalt mit zu beauftragen, für diesen Fall die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ein Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege und unterliegt einer strengen Berufsordnung.
Bei Grenzgängern ist die Rechtslage ohnehin oft doppelt schwierig, sodass qualifizierter Rat notwendig ist.
Die Tätigkeit wird mittels einem Vertrag vorbereitet. Darin wird dann der Wille des Mandanten festgelegt. Als Vollmacht wird eine normale Anwaltsvollmacht verwendet. Im Falle eigener Verhinderung soll der Vorsorgevertreter nicht die vorhandenen Strukturen verändern, sondern diese so belassen und weiterführen. Die Reinigungskraft muss weiterbezahlt werden, Gespräche mit Banken müssen eventuell geführt werden, die Mieter müssen betreut werden. Der Anwalt wird dazu entsprechend handeln und nur die wichtigsten Dinge selbst erledigen. Im übrigen wird er entsprechende Handwerker etc. beauftragen.
Bei Grenzgängern muss eventuell Korrespondenz geführt werden mit luxemburgischen Behörden, Krankenversicherung oder Rentenversicherung. Auch für den Fall der schweren Krankheit müssen eventuell auch weiterhin Steuererklärungen abgegeben werden.

Grenzpendler sollten beim Abschluß von Versicherungen oder Bankverträgen ihre besondere Situation bedenken und ihrer Bank und Versicherung davon Mitteilung machen.
Denn viele steuerlichen Argumente für das ein oder andere Bankprodukt oder eine Versicherung erübrigen sich bei Grenzgängern. Denn wenn Finanzprodukte steuerlich zu berücksichtigen sein sollen, muß zuerst geprüft werden, welche steuerlichen Auswirkungen sich bei dem Grenzgänger ergeben und zwar auf beiden Seiten der Grenze.
"Normale" deutsche Finanzprodukte sind nicht auf Grenzgänger zugeschnitten.
Ebensowenig kennen sich die meisten Finanzberater damit aus. Diese kooperieren bestenfalls mit Steuerfachleuten, die wiederum Verständnis von Finanzverträgen haben sollten.
Daher sollten Grenzgänger hier besonderen Rat einholen.
In der deutschen Internetausgabe der luxemburgischen Zeitschrift L'essentiel erschient am 5. Mai 2011 ein Artikel zu diesem Thema. Mehr ...
Die Riester-Rente wird für Grenzgänger uninteressant.
Bei Vertragsabschlüssen ab dem 1.1.2010 entfällt für sie die Zulageberechtigung für Riesterprodukten im Rahmen der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Die Zulagen sind ab dann an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung gekoppelt.
Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, also Grenzgängern, mit Pflichtversicherung in der luxemburgischen Rentenversicherung ist nur noch für Altverträge (vor dem 1.1.2010) vorgesehen.
Siehe auch: BMF, Schr. v. 18.12.2009, IV C 3 – S 2222/07/10009

In Luxemburg gibt es ein Pendant zur Rieser Rente, nämlich die sogenannte Junker-Rente. Sie ist auch unter dem Namen S-Pension bekannt. Diese ist in Art 111bis (nach deutscher Lesart Art. 111 b) Einkommensteuergesetz (L)niedergelegt.
Diese Versicherungen sind in der luxemburger Steuererklärung zusätzlich besonders steuermindernd ansetzbar.
Details regelt ein Circulaire, vergleichbar mit einem BMF-Schreiben. Hier ist beispielsweise geregelt, dass der Vertrag nicht vor dem 60. Lebensjahr enden darf und mindestens eine Laufzeit von 10 Jahren haben muss. Nur dann bleibt es bei der steuerlichen Förderung.
Grundsätzlich ist der Vertrag vielen Grenzgängern zu empfehlen. Allerdings muss klargestellt werden, dass die allgemeine Werbung mit den steuerlichen Vorteilen grundsätzlich nur für in Luxemburg wohnhafte Personen stimmt.
Für Grenzgänger gibt es hier Besonderheiten zu beachten. Denn die Besteuerung erfolgt in Deuschland. Das verschweigen leider die meisten Werbungen der Versicherungen und Banken.
Nichtsdesto trotz kann sich bei Kenntnis all dieser Umstände die Versicherung dennoch als vorteilhaft erweisen.
Lassen Sie sich durch uns beraten. Dann wissen Sie es genau. Wir erklären Ihnen was im Circulaire steht und wie die Verknüpfung zum deutschen Recht funktioniert.

In Luxemburg können Zinsen für Konsumkredite abgesetzt werden. In Deutschland ist das undenkbar.
Es stellen sich daher für Luxemburg-Grenzgänger ganz andere Finanzierungsfragen:
Denn wenn Zinsen für ein Kfz steuerlich abzugsfähig sind, ist zu überlegen, ob man ein Fahrzeug bar zahlt, least oder finanziert.
Wir helfen Ihnen bei der Berechnung, welche Finanzierungsart für Sie steuerlich am günstigsten ist.

In Luxemburg können noch Bausparkassenbeiträge als Sonderausgaben deklariert werden. Das ist in Deutschland seit 1996 nicht mehr möglich.
Damit ergeben sich für Grenzgänger, die in Luxemburg Steuern zahlen, ganz neue Überlegungen bezüglich der Rendite. Denn die mögliche Steuerersparnis ist dabei zu berücksichtigen.

Grenzgänger, die Wert auf eine gute medizinische Versorgung legen, sollten eine Krankenzusatzversicherung abschließen.
Denn in Luxemburg gibt es eine allgemeine Pflichtversicherung. Wer bis zum Wechsel nach Luxemburg privat versichert war, sollte diese Versicherung "parken", d.h. nur noch die Anwartschaft bezahlen. Private Krankenversicherungen gibt es in Luxemburg nur in Form von Zusatzversicherungen.
Viele Grenzgänger schließen daher Verträge bei der DKV Luxemburg oder Le Foyer ab.
Alternativ lohnt es sich, die Leistungen bei der Caisse Medico-Chirurgicale Mutualiste zu vergleichen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Krankenzusatzversicherung. Gerade bei großen Familien ist diese Form der Versicherung günstig, da man nur eine Jahrespauschale zahlt.
Arbeitsrechtschutz ist für Grenzgänger in der normalen Rechtschutzversicherung mitversichert.
Nicht versichert sind jedoch Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht bei Rechtsstreitigkeiten mit den luxemburger Verwaltungsbehörden.
Es gibt allerdings die Möglichkeit gegen einen Zuschlag diese Bereiche mitzuversichern. Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter.